Gitzigigot mit jungem Knoblauch, Zwiebeln und neuen Kartoffeln

Mittel
1 Std. 30 Min.
Klicke, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 5 Durchschnitt: 2.4]

Zubereitungszeit:

1 Std. 30 Min.

Gesamtzeit:

1 Std. 30 Min.

Zubereitung

Rezept von Werner Tobler

Foto: Rasmus Frei, deskall.ch

 

In der Schweiz nennt man ein Zicklein «Gitzi».
Es wird traditionell zu Ostern gegessen.

1 bis 2 Gitzigigots 800 g
bis 1200 g
100 ml Olivenöl
Salz und Pfeffer aus der
Mühle

 

mit
einstreichen und mit

 

würzen.

1 kg neue Kartoffeln
(ungeschält)
6 Zwiebeln (ungeschält)
6 jungen, ganzen
Knoblauchknollen
2 frische Lorbeerblätter

 

 

 

 

einer Flasche Weisswein
(700 ml)

 

gut waschen.
halbieren. Beides mit

in einen Bräter geben.
dazugeben.
Gigot daraufsetzen, mit dem restlichen
Olivenöl beträufeln und in den auf
180 Grad vorgeheizten Ofen schieben.
Nach 10 Min. immer wieder mit insgesamt

 

übergiessen.

 

Den Gigot nach etwa 45 Min. aus dem
Bräter nehmen und 15 Min. warm stellen.
In der Zwischenzeit den Bratensaft etwas
einkochen und à part in einer Sauciere
servieren. Den Gigot schön aufschneiden
und anrichten.

 

Tipp: Die Knoblauchzehen können die Gäste
selber aus der Schale drücken, sie schmecken
ganz mild und liegen nicht auf. Wer kein Gitzi
bekommt, verwendet Milchlamm oder einen
schönen Lammgigot, dann verändert sich aber
die Garzeit je nach Grösse. Nach Lust und
Laune Frühlingsgemüse dazu servieren.

 

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Das Akzeptieren von Cookies ist zwar für die Nutzung des Portals nicht unbedingt erforderlich, macht das Surfen aber angenehmer. Sie können Cookies blockieren oder löschen – das kann jedoch einige Funktionen dieses Portals beeinträchtigen.

Die mithilfe von Cookies erhobenen Informationen werden nicht dazu genutzt, Sie zu identifizieren, und die Daten unterliegen vollständig unserer Kontrolle. Die Cookies dienen keinen anderen Zwecken als den hier genannten.