Geschmorte Kalbsbrust mit Lavendel und tasmanischem Pfeffer

Mittel
2 Std. 10 Min.
4 Personen
Klicke, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 22 Durchschnitt: 4.1]
Rezept für 4 Personen

Zubereitungszeit:

2 Std. 10 Min.

Gesamtzeit:

2 Std. 10 Min.

Zubereitung

1.5 kg Kalbsbrust

 

Salz
tasmanischem Pfeffer

auf der Fettseite kreuzförmig einschneiden.
Es gibt so mehr Fett ab und wird knuspriger. Mit
und
würzen.

 

 

 

400 ml Weisswein
400 ml Hühnerfond

 Mit der Fettschicht in einen (vorgeheizten)
Bräter legen und bei 200 Grad 30 Min. braten,
dann umdrehen,
und
dazugeben.
Ofen auf 150 Grad reduzieren und
die Kalbsbrust eine weitere Stunde garen.
Immer wieder mit Bratflüssigkeit übergiessen.

 

Fleisch herausnehmen und warm stellen.
Bratflüssigkeit in eine Pfanne sieben und vorsichtig
das Fett von der Oberfläche abschöpfen.
Einkochen, bis die Sauce etwas bindet.

80 g weiche Butter,
3 EL Honig
1 EL Lavendelblüten 

 

und
mischen und auf das Fleisch streichen.
Im Ofen ca. 10 Min. bei 180 Grad glasieren.
Immer wieder bepinseln, das Fleisch soll einen
schönen Glanz erhalten. Den Rest des
Honig-Lavendel-Gemisches in die Sauce geben,
allenfalls etwas einkochen und abschmecken.

 

 Richard Kägi liess sich bei diesem Rezept vom
Cuisinier Werner Tobler inspirieren. Tipps: Bereiten
Sie lieber am Vortag ein grosses Stück zu, denn
dieses Fleisch schmeckt aufgewärmt immer besser!
Bratkartoffeln passen bestens dazu.

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Das Akzeptieren von Cookies ist zwar für die Nutzung des Portals nicht unbedingt erforderlich, macht das Surfen aber angenehmer. Sie können Cookies blockieren oder löschen – das kann jedoch einige Funktionen dieses Portals beeinträchtigen.

Die mithilfe von Cookies erhobenen Informationen werden nicht dazu genutzt, Sie zu identifizieren, und die Daten unterliegen vollständig unserer Kontrolle. Die Cookies dienen keinen anderen Zwecken als den hier genannten.