Geräuchertes vom Meer mit Roggenbrot und Meerrettichbutter

Mittel
1 Std.
Klicke, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

Zubereitungszeit:

1 Std.

Gesamtzeit:

1 Std.

Zubereitung

Rezept von Ivo Trevisan

Foto: Veronika Studer

Für das Brot:

 

250 g Weissmehl,

200 g Roggenmehl,

100 g Roggenschrot

1⁄2 TL Salz

1 Päckchen Trockenhefe

4 dl leicht erwärmtem Wasser

1⁄2 TL Zucker 

 

 

 

 

und
mischen.
in
auflösen.
hineinrühren, bis er aufgelöst ist.
Mit der Mehlmischung zu einem glatten
Teig kneten. In einer Schüssel gedeckt bei

Zimmertemperatur 3 Std. gehen lassen.
Teig abermals kräftig durchkneten, formschön auf

ein Backblech mit Backpapier legen und wie zuvor

gehen lassen, bis der Teig das doppelte Volumen

erreicht hat. Bei 180 Grad 50 Min. backen. 

 Für den Kohlrabi-Salat:

 

300 g Kohlrabi

3 EL Speiseöl

2 EL Weissweinessig

Salz und Pfeffer aus der Mühle

geschnittenen Schnittlauch 

 

 

schälen, raffeln und mit

und

anmachen und mit etwas

würzen und

nach Belieben daruntermischen. 

150 g geräucherte Makrelen,

150 g geräucherten Aal,

150 g Rauchlachs

150 g geräucherten Bückling

(Hering) 

 

 

und

in Portionen schneiden und mit dem Kohlrabi-Salat

anrichten. Das frische Roggenbrot dazu servieren. 

Zitronen,

Meerrettichbutter,

Mayonnaise-saucen,

gemahlenen roten Pfeffer

Crème fraîche 

Dazu können Sie je nach Lust

oder servieren. 

 

oder

servieren.

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Das Akzeptieren von Cookies ist zwar für die Nutzung des Portals nicht unbedingt erforderlich, macht das Surfen aber angenehmer. Sie können Cookies blockieren oder löschen – das kann jedoch einige Funktionen dieses Portals beeinträchtigen.

Die mithilfe von Cookies erhobenen Informationen werden nicht dazu genutzt, Sie zu identifizieren, und die Daten unterliegen vollständig unserer Kontrolle. Die Cookies dienen keinen anderen Zwecken als den hier genannten.