Die neuen Regeln im Restaurant

6. Mai 2020

Ab dem 11. Mai 2020 dürfen Gastro-Betriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Dadurch ändern sich auch die «Spielregeln» beim Restaurantbesuch. Hier finden Sie das Branchen-Schutzkonzept mit allen Details.

Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das 
Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt 
für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und wurde von den Branchenverbänden Gastrosuisse, Hotelleriesuisseu und der Swiss Catering Association SCA in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag. 

Maximal vier Gäste pro Tisch und mindestens zwei Meter Abstand zu weiteren Tischnachbarn sind die wichtigsten Gebote in den nächsten Tagen und Wochen.

Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb
in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen 
gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von 
Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und 
Abstandsregeln.

Das PDF-Dokument mit allen Details

Die deutsche Version des Covid-19-Schutzkonzeptes finden Sie gleich hier im Anschluss zum Anschauen oder Herunterladen (wobei die Auflage, die persönlichen Daten im Restaurant hinterlegen zu müssen, bereits wieder aufgehoben wurde).

Die französische und italienische Version des Schutzkonzepts ist ab sofort auf den Websiten der grossen Branchenverbände einsehbar.

Das Schutzkonzept umfasst insgesamt sieben Seiten und ist ausführlich und im Detail sehr präzise. Hier ein paar wichtige Auszüge aus dem
Dokument:

  • An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen
  • Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie
  • Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
  • Von jedem Gast können auf freiwilliger Basis (neue Fassung vom 8. Mai 2020) die Kontaktdaten wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum sowie Zeitpunkt des Besuchs und die Tischnummer erfasst werden, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss hingegen in keinem Fall irgendwelche Personendaten erfassen. Das Unternehmen bewahrt die freiwillig erteilten Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig
  • Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
  • Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
  • Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand. 
  • Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen.
  • Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
  • Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht. 

Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des 
einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen. Sie bereiten sich in der verbleibenden Zeit bis zum 11. Mai zusammen mit ihren Mitarbeitenden sorgfältig auf die neue Situation vor.

Wo die Mindestabstände zwischen den Tischen nicht eingehalten werden können (im Gegensatz zu dem hier abgebildeten Beispiel vom Casino Bern) müssen Schutz- oder Trennwände aufgestellt werden.

Dabei können die Betriebe auf die Unterstützung durch die Branchenverbände zählen. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars. Das Gastgewerbe wird alles daran setzen, die Massnahmen des Schutzkonzeptes Covid-19 zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben umzusetzen.

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